Änderungen Personalausweis- und Reisepassbeantragung

Bereits im Februar gab es eine Änderung des PIN-Brief-Ausgabeverfahrens, im März wurde der neue ASA-Dienst (elektronische Abholnachricht + Statusabruf auf der Homepage) eingeführt. Ab Mai tritt eine weitere Änderung bei der Beantragung von hoheitlichen Dokumenten in Kraft:

Digitale biometrische Lichtbilder

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen ausschließlich digitale, biometrische Lichtbilder bei der Antragsstellung verwendet werden. Diese Änderung betrifft alle Ausweisdokumente wie Pässe, Personalausweise und eID-Karten. Selbstgemachte Fotos, Bilder aus Fotokabinen oder Passfotos aus Foto-Apps sind sodann nicht mehr zulässig. Fotos auf Papier können nicht mehr angenommen werden.

Lichtbilder von privaten Fotodienstleistern

Lichtbilder dürfen nur noch von zertifizierten Fotostudios erstellt werden. Die Lichtbilder werden verschlüsselt über das E-Passfoto-System an die Behörden übermittelt. Ein QR-Code ermöglicht die direkte und sichere Weiterleitung. Auf der Internetseite der Arbeitsgemeinschaft e-Passfoto kann eingesehen werden, welche Fotostudios sich für das cloudbasierte Verfahren angemeldet haben. Auch bei der Drogeriemarktkette DM ist der Fotoservice weiterhin geplant.

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