Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite der Gemeinde Rechtenstein.
Die Gemeinde Rechtenstein ist bemüht, ihre Website https://unterstadion.de im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 10 L-BGG in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Baden-Württemberg (BITV BW). Die Website basiert auf modernen Webstandards und orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.
Externe Links sowie PDF-Dokumente öffnen sich auf dieser Website grundsätzlich in einem neuen Browser-Tab oder Fenster. Dadurch bleibt die aktuelle Seite geöffnet und kann jederzeit wieder aufgerufen werden.
Wir bemühen uns, dieses Verhalten konsistent umzusetzen. Sollten Sie Unterstützung bei der Navigation benötigen oder auf Barrieren stoßen, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Inhalte sind derzeit bis jetzt nicht vollständig barrierefrei:
- In der mobilen Ansicht ist es möglich, mit einem Screenreader bei geöffnetem Menü durch die visuell verborgenen Elemente im Hintergrund navigieren.
- Nicht alle Komponenten sind so umgesetzt, dass die semantischen Informationen (Name, Rolle, Eigenschaften) vorhanden sind.
- PDFs/Informationsblätter zum Download:
Einige PDF-Dateien/Informationsblätter sind teilweise noch nicht in dem Maße barrierefrei wie die restlichen Inhalte der Website. Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren abzubauen; - Download-Dateien in proprietären Formaten: Zum Teil werden Downloads in proprietären Formaten (Word, Excel) angeboten, die ein anderes technisches Verfahren nicht rechtfertigen.
Die vorgenannten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht barrierefrei zugänglich gestaltet.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 29. März 2022 erstellt und zuletzt am 26. Juni 2025 aktualisiert. Grundlage ist eine Selbstbewertung auf Basis der Anforderungen der BITV 2.0. Die Bewertung umfasst:
- Einsatz automatisierter Testtools (Wave, axe DevTools und Browser-Webentwickler)
- manuelle Tests (zum Beispiel Tastaturnavigation, Farbkontraste)
- Screenreader-Tests (MAC VoiceOver)
Rückmeldung und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
- Rathaus Rechtenstein
- Braunselweg 2
- 89611 Rechtenstein
- Telefon: 07375 – 244
- E-Mail: gemeinde@rechtenstein.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie der Ansicht sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie sich zunächst an die unter Ziffer 4 genannte Stelle wenden. Erhalten Sie innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage keine oder keine zufriedenstellende Antwort, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden:
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Landeszentrum Barrierefreiheit Baden-Württemberg
- Schlichtungsstelle
- Else-Josenhans-Straße 6
- 70173 Stuttgart
- Telefon: 0711 123-39375
- E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
- Website: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich. Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Website optimiert auf Barrierefreiheit
Barrierearmes Design
- Kontrastreiches Layout und berücksichtigen die Geräteeinstellungen
- Valides und semantisch korrektes Markup, Landmark Roles
- Links und Text können klar voneinander getrennt werden
- CSS Animationen sind sparsam und dezent und berücksichtigen die Geräteeinstellungen
CMS und Templates
- Skalierbare Schriften / Layout über die Zoomfunktion des Browsers
- Die Website basiert auf einem CSS-Layout
- Klare Benutzerführung und Verzicht auf eine grafische Navigation.
- Navigationsaufbau in Listendarstellung und Auszeichnung als Navigation.
- Verwendung von Sprungmarken
- Verzicht auf automatische Pop-ups
Unser Ziel
Wir verstehen Barrierefreiheit als einen fortlaufenden Prozess. Unser Ziel ist es, allen Nutzerinnen und Nutzern einen gleichberechtigten Zugang zu unseren Informationen, Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen. Letzte Aktualisierung am 12.06.2026.