Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23.02.2025

Heute erhalten Sie neben dem Amtsblatt auch die Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl 2025. Sollten Sie Briefwahl beantragen wollen, stellen Sie bitte zeitnah Ihren Briefwahlantrag.

Wir weisen darauf hin, dass die Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ca. zwei Wochen vor dem Wahltermin versandt/verteilt werden können, da vorher keine Stimmzettel zur Verfügung stehen werden.

Um aufgrund der kurzen Fristen die Anträge abarbeiten zu können, ist für die Verwaltung eine zeitnahe Antragstellung sehr hilfreich. Briefwahlunterlagen können mündlich (nicht telefonisch) oder schriftlich bis Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr beantragt werden.

Bitte beachten Sie bei der Beantragung folgendes:

  • Als Antragsformular für die Ausstellung von Briefwahlunterlagen sollte die Wahlbenachrichtigung verwendet werden. Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist als Antrag für die Briefwahl entsprechend gestaltet. Auch bei einer persönlichen Antragsstellung auf dem Rathaus muss die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden.
  • Ein Antrag auf Briefwahl kann jeder Wahlbenachrichtigte nur für sich selbst stellen. Der Antrag muss also vom Wahlberechtigten selbst unterschrieben sein. Wer den Antrag für einen anderen Wahlberechtigten (auch Ehegatte) stellt, muss durch schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Hierzu kann ebenfalls die Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwendet werden.
  • Die Schriftform wird auch durch eine Übermittlung in elektronischer Form (z.B. per E-Mail an gemeinde@rechtenstein.de) gewahrt. In diesem Fall ist es erforderlich den Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift anzugeben.

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