Bürgerservice

Unter Bürgerservice – Grundsteuer finden Sie eine Information des Finanzamts: Finanzamt informiert: Grundsteuer – Änderungen am Grundbesitz.

Das Finanzamt informiert

Wenn Ihnen Grundbesitz gehört (z.B. ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung) und sich daran Änderungen ergeben, müssen Sie bis 31. März des Folgejahres beim Finanzamt eine sogenannte „Grundsteueränderungsanzeige“ (Anzeige) abgeben. Und zwar, ohne dass Sie das Finanzamt hierzu gesondert auffordert.

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