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Gemeinde Rechtenstein Bürgerservice

Auf dieser Seite finden Sie unsere Verwaltungsleistungen und Formulare zum Download. Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Gelber Büroschreibtisch, Draufsicht, mit Tastatur, Kabel, Stift, Notizblock und Clips, mit Kopierplatz.

Verwaltungsleistungen

Inhalt zum Aufklappen

Die Bodenrichtwerte für den gesamten Alb-Donau-Kreis werden vom gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Ehingen bearbeitet und ermittelt und können auf deren Homepage abgerufen werden.

Bodenrichtwerte Grundsteuer B

Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg:

Verschiedene Informationen zum Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg finden Sie unter den folgenden Links:

Deutsche Staatsangehörige sind verpflichtet, ab Vollendung des 16. Lebensjahres, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Die Ausweispflicht wird auch mit dem Besitz eines gültigen deutschen Reisepasses erfüllt.

Der Personalausweis wird im Scheckkartenformat ausgestellt.

Zusätzlich sind im Ausweis-Chip Ihre persönlichen Daten, Ihr Lichtbild und Ihre Fingerabdrücke abgelegt. Das Lichtbild und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbehörden zugänglich.

Daneben bietet der Chip zwei weitere Funktionen:

  • den elektronischen Identitätsnachweis (eID-Funktion) beziehungsweise die Online-Ausweisfunktion und die Unterschrifts-/Signaturfunktion

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.personalausweisportal.de (Link öffnet in neuem Tab)

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis, Reisepass oder ggf. Geburtsurkunde

  • ein aktuelles, digitales, biometrisches Lichtbild (PDF-Dokument. Link öffnet in neuem Tab)
  • bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren:schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigtenbei Vormundschaft: Urkunde über die Bestellung zum Vormund

Der Personalausweis kann nur persönlich, bei Kindern unter 16 Jahre in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, beantragt und abgeholt werden.

Kosten

  • Personen unter 24 Jahren: 22,80 EUR
  • Personen ab 24 Jahren: 37,00 EUR

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass.

Den Reisepass müssen Sie persönlich im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz, beantragen. Sie können den Reisepass auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und Sie ihn glaubhaft machen können. 
In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag bezahlen.

Der Reisepass verfügt über einen Chip. Dort sind Ihre persönlichen Daten, Daten zum Dokument, das Lichtbild sowie Fingerabdrücke gespeichert. Die Daten sind nur hoheitlichen Stellen zugänglich.

Der Reisepass kann schon für Kinder ab Geburt ausgestellt werden. Der Reisepass enthält regulär 32 Seiten. Auf Wunsch können Sie – beispielsweise, wenn Sie sehr viel reisen – den Reisepass auch mit 48 Seiten erhalten. In diesem Fall wird ein Zuschlag zur Gebühr erhoben.

Beachten Sie, dass Ihr Reisepass unter anderem ungültig wird, wenn

  • die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist, Eintragungen fehlen oder unzutreffend sind (mit Ausnahme des Wohnorts),
  • eine einwandfreie Feststellung Ihrer Identität nicht mehr möglich ist oder er verändert worden ist.

Wenn Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen. 
In diesem Fall wird ein Zuschlag zur Gebühr erhoben.

Wenn Sie einen Reisepass sofort benötigen und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren voraussichtlich nicht bis zu dem Reisezeitpunkt möglich ist, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Nachweisen verlangen.

Hinweis: Viele Staaten verlangen bei der Einreise, dass der Reisepass über das Reiseende hinaus noch bis zu sechs Monate gültig sein muss. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig vor Antritt der Reise über die aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Passdokumente. 
Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.

Erforderliche Unterlagen:

Personalausweis, Reisepass oder ggf. Geburtsurkunde.

  • ein aktuelles, digitales, biometrisches Lichtbild (PDF-Dokument. Link öffnet in neuem Tab)
  • bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren:schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigtenbei Vormundschaft: Urkunde über die Bestellung zum Vormund

Der Personalausweis kann nur persönlich, bei Kindern unter 16 Jahre in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, beantragt und abgeholt werden.

Kosten

  • Personen unter 24 Jahren: 37,50 EUR
  • Personen ab 24 Jahren: 70,00 EUR

Der vorläufige Personalausweis und der vorläufige Reisepass werden nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt.

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis, Reisepass oder ggf. Geburtsurkunde.

  • ein aktuelles, digitales, biometrisches Lichtbild (PDF-Dokument. Link öffnet in neuem Tab)
  • bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren:schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigtenbei Vormundschaft: Urkunde über die Bestellung zum Vormund

Der Personalausweis kann nur persönlich, bei Kindern unter 16 Jahre in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, beantragt und abgeholt werden.

Kosten

  • 10,00 EUR – Vorläufiger Personalausweis, 3 Monate gültig
  • 26,00 EUR – Vorläufiger Reisepass, 1 Jahr gültig

Seit 01.01.2023 ist der Landkreis für die Abfallentsorgung zuständig. Informationen über Gebühren, Behältergrößen, Sperrmüllabfuhren, Übersicht über Wertstoffhöfe usw. finden Sie unter: https://www.aw-adk.de/ (Link öffnet in neuem Tab).

Ein Zusatzmüllsack (80l) kann auf dem Rathaus Rechtenstein für 7 € erworben werden
Die Mülleimerleerung und der Abfuhr des gelben Sacks finden 14-tägig dienstags statt. Die Biotonne wird donnerstags 14-tägig geleert. Jährlich 2-mal findet eine Straßensammlung Baum- und Heckenschnitt statt. Zusätzlich stehen beim Bahnhof für folgende Wertstoffe Depotcontainer: Altglas, Mischpapier und Altkleidercontainer. Zur Entsorgung der Altbatterien steht im Rathaus ein Behälter bereit.

Grundsätzlich ist jeder Haushalt verpflichtet, einen Mülleimer zu haben.
Den Abfallkalender können Sie hier abrufen: https://albdonaukreis.buergerportal.digital/calendar/ (Link öffnet in neuem Tab).

Das Amtsblatt der Gemeinde wird von der Gemeindeverwaltung wöchentlich hergestellt und durch die Amtbotin an die Haushalte verteilt. Redaktionsschluss ist grundsätzlich donnerstags, 8.00 Uhr. Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde werden im Amtsblatt entsprechend der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen bekannt gemacht. Veröffentlich werden auch Bekanntmachungen von Behörden, Vereinen sowie die kirchlichen Nachrichten der Seelsorgeeinheit Marchtal und der evangelischen Kirchengemeinde Munderkingen. Verantwortlich für den Inhalt ist der Bürgermeister oder sein Vertreter im Amt.

Kosten Amtsblatt:

  • Die Preise für Anzeigen sind zwischen 5,00 EUR und 20,00 EUR nach Größe gestaffelt
  • Für Bezieher des Amtsblattes beträgt der jährliche Bezugspreis 15,00 EUR
Zur Seite Amtsblatt

Die Gemeinde Rechtenstein bildet mit der Gemeinde Lauterach einen Verband und bezieht ihr Trinkwasser aus dem Wolfstalbrunnen. Die ermittelte Wasserhärte gemäß dem „Wasch- und Reinigungsmittelgesetz“ wird dem Härtebereich „hart“ (mehr als 2,5 mmol/L, > 14°dH) zugeordnet. Das Wasser wird jährlich entsprechend der Trinkwasserverordnung untersucht und erfüllt diese Anforderungen in vollem Umfang. Der Beitrag beträgt je m² Nutzungsfläche 4,50 EUR.

Satzung zur 4. Änderung – Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung.

Satzung zur 4. Änderung

Das Abwasser wird in der Sammelkläranlage in Rottenacker geklärt. Die Gemeinde ist über den Abwasserzweckverband an diese Kläranlage angeschlossen.

  • Schmutzwassergebühr je cbm Abwasser 2,35 EUR
  • Niederschlagsgebühr je m² versiegelte Fläche 0,53 EUR

Satzung zur 3. Änderung – Öffentliche Abwasserbeseitigung.

Satzung zur 3. Änderung

Downloadbereich

Aktuelle Formulare für unsere Bürgerinnen und Bürger. Die PDF-Dateien auf dieser Seite sind nicht barrierefrei. Einige Dateien werden von anderen Stellen und Behörden erstellt. Diese Dateien stellen wir hier nur zur Verfügung – wir können sie nicht selbst barrierefrei machen. Wenn Sie Hilfe mit einer PDF-Datei brauchen, melden Sie sich bitte bei uns. Wir helfen Ihnen gerne.