Verwaltung
Ihre Fragen, Anliegen und Wünsche. So erreichen Sie uns.
Auf dieser Seite finden Sie unsere Verwaltungsleistungen und Formulare zum Download. Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Die Bodenrichtwerte für den gesamten Alb-Donau-Kreis werden vom gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Ehingen bearbeitet und ermittelt und können auf deren Homepage abgerufen werden.
Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg:
Verschiedene Informationen zum Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg finden Sie unter den folgenden Links:
Der neue Personalausweis: Die neue Ausweiskarte erweitert den Anwendungsbereich um die elektronische Identität in der Online-Welt. Sie bietet somit viele neue Möglichkeiten.
Weitere Informationen unter: www.personalausweisportal.de
Hier können Sie den Status Ihres Dokuments abrufen. Es wird Ihnen angezeigt, ob das Dokument bereits produziert wurde, sich auf dem Postweg befindet oder bei der Passbehörde angekommen ist. Ist das Dokument bei der Passbehörde eingegangen, erhalten Sie Ihre Abholnachricht per E-Mail und/oder SMS-Benachrichtigung.
Auskunftsservice-Ausweise
Weitere Änderungen bei der Beantragung des Personalausweises und Reisepasses finden Sie hier.
Zum vollständigen BeitragDer ePass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst. Unbedingt erforderlich ist ein biometrisches Passbild.
Kinderreisepässe für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Biometrisches Lichtbild erforderlich.
Kosten: 13,- Euro. Kosten Verlängerung: 6,- Euro (nur bei noch gültigen Kinderreisepässen möglich). Ab dem 1.1.2021 ändert sich die Gültigkeit für einen neu ausgestellten Kinderreisepass auf 1 Jahr (bisher 6 Jahre). Die Gültigkeit von bestehenden Kinderreisepässen ändert sich nicht, d.h. ein bereits auf sechs Jahre Gültigkeit ausgestelltes Dokument bleibt bis zum eingetragenen Ablaufdatum gültig. Eine Verlängerung wird ab dem 1.1.2021 automatisch auf ein Jahr begrenzt.
Antrag KinderreisepassDer vorläufige Personalausweis und der vorläufige Reisepass werden nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt.
Die Mülleimerleerung findet 14-tägig dienstags durch die Fa. Braig, Ehingen statt. Der gelbe Sack wird montags 14 tägig abgeholt, die Biotonne wird donnerstags 14 tägig geleert. Jährlich 2 mal findet eine Straßensammlung Baum- und Heckenschnitt statt. Zusätzlich stehen beim Bahnhof für folgende Wertstoffe Depotcontainer: Altglas, Mischpapier und Altkleidercontainer. Zur Entsorgung der Altbatterien steht am Rathaus ein Behälter bereit. Auf den gemeindlichen Müllkalender wird in diesem Zusammenhang verwiesen.
Grundsätzlich ist jeder Haushalt verpflichtet, einen Mülleimer zu haben.
Das Amtsblatt der Gemeinde wird von der Gemeindeverwaltung wöchentlich hergestellt und durch die Amtbotin an die Haushalte verteilt. Redaktionsschluss ist grundsätzlich donnerstags, 8.00 Uhr. Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde werden im Amtsblatt entsprechend der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen bekannt gemacht. Veröffentlich werden auch Bekanntmachungen von Behörden, Vereinen sowie die kirchlichen Nachrichten der Seelsorgeeinheit und der evangelischen Kirchengemeinde Munderkingen. Verantwortlich für den Inhalt ist der Bürgermeister oder sein Vertreter im Amt.
Die Gemeinde Rechtenstein bildet mit der Gemeinde Lauterach einen Verband und bezieht ihr Trinkwasser aus dem Wolfstalbrunnen. Die ermittelte Wasserhärte gemäß dem „Wasch- und Reinigungsmittelgesetz“ wird dem Härtebereich „hart“ (mehr als 2,5 mmol/L, > 14°dH) zugeordnet. Das Wasser wird jährlich entsprechend der Trinkwasserverordnung untersucht und erfüllt diese Anforderungen in vollem Umfang. Der Beitrag beträgt je m² Nutzungsfläche 4,50 EUR.
Satzung zur 4. Änderung – Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung.
Satzung zur 4. ÄnderungDas Abwasser wird in der Sammelkläranlage in Rottenacker geklärt. Die Gemeinde ist über den Abwasserzweckverband an diese Kläranlage angeschlossen.
Satzung zur 3. Änderung – Öffentliche Abwasserbeseitigung.
Satzung zur 3. ÄnderungAktuelle Formulare für unsere Bürgerinnen und Bürger.